Rechtsprechung
   BAG, 22.06.2016 - 10 AZR 536/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,32841
BAG, 22.06.2016 - 10 AZR 536/14 (https://dejure.org/2016,32841)
BAG, Entscheidung vom 22.06.2016 - 10 AZR 536/14 (https://dejure.org/2016,32841)
BAG, Entscheidung vom 22. Juni 2016 - 10 AZR 536/14 (https://dejure.org/2016,32841)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,32841) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 2 Abschn 5 Nr 12 VTV-Bau, § 1 Abs 2 Abschn 6 UAbs 1 S 3 VTV-Bau
    Baugewerbe - Fassadenbau - ausländischer Arbeitgeber - Verbandsmitglied

  • IWW

    Abschn. VI Unterabs. 1 Satz 3 VTV, § 1 Abs. 3 Satz 2, Abs. 1 Satz 1 AEntG, § ... 175 Abs. 2 SGB III, § 101 Abs. 2 SGB III, Abschn. V Nr. 12 VTV, § 15 Abs. 1 Nr. 16 und Nr. 18 der Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Metallberufen, § 15 Abs. 2 Nr. 5 IndMetAusbV, § 5 Nr. 18 und Nr. 19 FMontAusbV, § 15 Abs. 1 Nr. 16 und Nr. 18 IndMetAusbV, § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Selbstständige Betriebsabteilung im Tarifsystem des Baugewerbes; Fassadenbau als baugewerbliche Tätigkeit; Abgrenzung des Baugewerbes vom Stahlbau beim Fassadenbau mit vorgefertigten Stahlkonstruktionen

  • bag-urteil.com

    Baugewerbe - Fassadenbau - ausländischer Arbeitgeber - Verbandsmitglied

  • Betriebs-Berater

    Verbandsmitgliedschaft eines ausländischen Arbeitgebers

  • rewis.io

    Baugewerbe - Fassadenbau - ausländischer Arbeitgeber - Verbandsmitglied

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Baugewerbe; Fassadenbau; ausländischer Arbeitgeber; Verbandsmitglied

  • rechtsportal.de

    Selbstständige Betriebsabteilung im Tarifsystem des Baugewerbes

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ausländische Arbeitgeber - und die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Baugewerbe - Fassadenbau - ausländischer Arbeitgeber - Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2017, 872
  • BB 2016, 2676
  • NZA-RR 2016, 652
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 21.01.2015 - 10 AZR 55/14

    Beitragspflicht - Sozialkassen des Baugewerbes - Druckrohrsystem

    Auszug aus BAG, 22.06.2016 - 10 AZR 536/14
    Der Begriff der selbständigen Betriebsabteilung in der AVE-Bekanntmachung und den dort enthaltenen Regelungen über Einschränkungen ist nicht anders auszulegen als im VTV selbst (BAG 21. Januar 2015 - 10 AZR 55/14 - Rn. 32 mwN) .

    Das Revisionsgericht kann nur nachprüfen, ob das Landesarbeitsgericht den Begriff selbst verkannt hat, ob die Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt und ob die Beurteilung wegen des Übersehens wesentlicher Umstände offensichtlich fehlerhaft ist (BAG 21. Januar 2015 - 10 AZR 55/14 - Rn. 33) .

    Das Landesarbeitsgericht hat die Begriffe "industriell" und "handwerklich" (vgl. dazu BAG 21. Januar 2015 - 10 AZR 55/14 - Rn. 35 mwN) nicht verkannt und im Rahmen einer wertenden Gesamtbetrachtung aller maßgeblichen Umstände in vertretbarer Weise angenommen, die Gesamtheit der auf den Baustellen beschäftigten Arbeitnehmer der Beklagten habe industrielle Arbeiten verrichtet.

  • BAG, 17.10.2012 - 10 AZR 500/11

    Betrieblicher Geltungsbereich - Fassadenbau - Einschränkung der

    Auszug aus BAG, 22.06.2016 - 10 AZR 536/14
    Diesem Ziel dient sowohl die Montage der metallenen Unterkonstruktionen als auch das nachfolgende Anbringen von Fassadenelementen (vgl. dazu im Einzelnen BAG 17. Oktober 2012 - 10 AZR 500/11 - Rn. 20 mwN).

    Diese Auslegung entspricht dem Sinn und Zweck einer Einschränkung der AVE, Tarifkonkurrenzen zu vermeiden oder sie aufzulösen (BAG 17. Oktober 2012 - 10 AZR 500/11 - Rn. 23) .

    Den Entscheidungen des Neunten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 25. Januar 2005 (- 9 AZR 154/04 - zu I 2 a der Gründe; - 9 AZR 44/04 - zu B II 2 a der Gründe, BAGE 113, 247) , auf die sich die Beklagte zur Stützung ihrer gegenteiligen Auffassung beruft, lag eine andere Tarifregelung zugrunde (vgl. bereits BAG 17. Oktober 2012 - 10 AZR 500/11 - Rn. 24) .

  • BAG, 25.01.2005 - 9 AZR 44/04

    Urlaubskassenverfahren des Baugewerbes - betrieblicher Geltungsbereich

    Auszug aus BAG, 22.06.2016 - 10 AZR 536/14
    Den Entscheidungen des Neunten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 25. Januar 2005 (- 9 AZR 154/04 - zu I 2 a der Gründe; - 9 AZR 44/04 - zu B II 2 a der Gründe, BAGE 113, 247) , auf die sich die Beklagte zur Stützung ihrer gegenteiligen Auffassung beruft, lag eine andere Tarifregelung zugrunde (vgl. bereits BAG 17. Oktober 2012 - 10 AZR 500/11 - Rn. 24) .

    Nach Abschn. IV AVE 2006 und Abs. 5 AVE 2008 wird bei ausländischen Arbeitgebern auf die Verbandsmitgliedschaft verzichtet, um deren Benachteiligung gegenüber deutschen Arbeitgebern zu verhindern (BAG 25. Januar 2005 - 9 AZR 44/04 - zu B II 3 der Gründe, BAGE 113, 247) .

  • BAG, 17.06.2015 - 10 AZR 257/14

    Selbständige Betriebsabteilung iSd. § 1 Abs. 2 Abschn. VI Unterabs. 1 Satz 3 VTV

    Auszug aus BAG, 22.06.2016 - 10 AZR 536/14
    Werden auch Arbeiten innerhalb der stationären Betriebsstätte ausgeführt, dürfen diese sowohl quantitativ als auch qualitativ allenfalls von untergeordneter Bedeutung sein, selbst wenn es sich um Arbeiten im Zusammenhang mit den baugewerblichen Arbeiten außerhalb der stationären Betriebsstätte handelt (BAG 17. Juni 2015 - 10 AZR 257/14 - Rn. 16; 19. November 2014 - 10 AZR 787/13 - Rn. 12) .

    Mit diesem Verständnis genügt § 1 Abs. 2 Abschn. VI Unterabs. 1 Satz 3 VTV entgegen der Auffassung der Beklagten dem grundsätzlich auch für tarifvertragliche Vorschriften geltenden Gebot der Normenklarheit, weil sich ihr Regelungsgehalt mit herkömmlichen Auslegungsmethoden ermitteln lässt (vgl. BAG 17. Juni 2015 - 10 AZR 257/14 - Rn. 16, 20 mwN) .

  • EuGH, 25.10.2001 - C-49/98

    EIN MITGLIEDSTAAT KANN UNTER BESTIMMTEN VORAUSSETZUNGEN EIN UNTERNEHMEN DES

    Auszug aus BAG, 22.06.2016 - 10 AZR 536/14
    Erfüllt ein ausländischer Arbeitgeber indes das Kriterium der unmittelbaren oder mittelbaren Mitgliedschaft iSv. Abschn. I Nr. 2 Buchst. a AVE 2006 bzw. Abs. 2 Buchst. a AVE 2008, ist schon aus Gründen der Vermeidung einer nicht zu rechtfertigenden Ungleichbehandlung (vgl. EuGH 25. Oktober 2001 - C-49/98 ua. - [Finalarte ua.] Rn. 82 f., Slg. 2001, I-7831) die Anwendung von Abschn. I Nr. 1 AVE 2006 bzw. Abs. 1 AVE 2008 ohne den "Umweg" über Abschn. IV AVE 2006 bzw. Abs. 5 AVE 2008 geboten.
  • BAG, 19.11.2014 - 10 AZR 787/13

    Selbständige Betriebsabteilung iSd. § 1 Abs. 2 Abschn. VI Unterabs. 1 Satz 3 VTV

    Auszug aus BAG, 22.06.2016 - 10 AZR 536/14
    Werden auch Arbeiten innerhalb der stationären Betriebsstätte ausgeführt, dürfen diese sowohl quantitativ als auch qualitativ allenfalls von untergeordneter Bedeutung sein, selbst wenn es sich um Arbeiten im Zusammenhang mit den baugewerblichen Arbeiten außerhalb der stationären Betriebsstätte handelt (BAG 17. Juni 2015 - 10 AZR 257/14 - Rn. 16; 19. November 2014 - 10 AZR 787/13 - Rn. 12) .
  • BAG, 25.01.2005 - 9 AZR 154/04

    Bauwirtschaft - Urlaubskassenverfahren - Betrieblicher Geltungsbereich

    Auszug aus BAG, 22.06.2016 - 10 AZR 536/14
    Den Entscheidungen des Neunten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 25. Januar 2005 (- 9 AZR 154/04 - zu I 2 a der Gründe; - 9 AZR 44/04 - zu B II 2 a der Gründe, BAGE 113, 247) , auf die sich die Beklagte zur Stützung ihrer gegenteiligen Auffassung beruft, lag eine andere Tarifregelung zugrunde (vgl. bereits BAG 17. Oktober 2012 - 10 AZR 500/11 - Rn. 24) .
  • LAG Hessen, 04.06.2014 - 18 Sa 1325/13

    AVE-Einschränkung - Betriebsabteilung - Metall- und Elektroindustrie -

    Auszug aus BAG, 22.06.2016 - 10 AZR 536/14
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 4. Juni 2014 - 18 Sa 1325/13 - aufgehoben.
  • BAG, 20.11.2018 - 10 AZR 121/18

    SokaSiG aus Sicht des Zehnten Senats verfassungsgemäß

    Noch am 22. Juni 2016 war der Senat dementsprechend von der Wirksamkeit der AVE VTV 2006 und der AVE VTV 2008 ausgegangen (BAG 22. Juni 2016 - 10 AZR 536/14 - Rn. 12) .
  • BAG, 12.10.2022 - 10 AZR 341/20

    Beitragspflicht - Sozialkassen der Bauwirtschaft - betrieblicher Geltungsbereich

    Nicht erforderlich ist eine ständige Zusammenarbeit aller der Gesamtheit angehörenden Arbeitnehmer (BAG 22. Juni 2016 - 10 AZR 536/14 - Rn. 15) .

    Werden auch Arbeiten innerhalb der stationären Betriebsstätte ausgeführt, dürfen diese sowohl quantitativ als auch qualitativ allenfalls von untergeordneter Bedeutung sein, selbst wenn es sich um Arbeiten im Zusammenhang mit den baugewerblichen Arbeiten außerhalb der stationären Betriebsstätte handelt ( BAG 22. Juni 2016 - 10 AZR 536/14 - Rn. 15; 17. Juni 2015 - 10 AZR 257/14 - Rn. 16 ) .

  • LAG Hessen, 25.06.2021 - 10 Sa 1343/20

    Anwendungsbereich des Mustertarifvertrags Metallbauhandwerk Ansprüche nach

    Hierzu hat sie auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts von Juni 2016 verwiesen (BAG 22. Juni 2016 - 10 AZR 536/14) .

    Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts können reine Montagearbeiten, ohne dass die Bauteile zuvor selbst produziert wurden, (sogar) dem Bereich Metall- und Elektroindustrie zugerechnet werden ( vgl. BAG 22. Juni 2016 - 10 AZR 536/14 - Rn. 29, NZA-RR 2016, 652).

    Arbeitgeber mit Sitz im Ausland haben keine Möglichkeit, in einen Arbeitgeberverband in Deutschland einzutreten und so in den Genuss einer Ausnahme aus der AVE bzw. aus dem Anwendungsbereich des SokaSiG zu kommen (vgl. BAG 22. Juni 2016 - 10 AZR 536/14 - Rn. 34, NZA-RR 2016, 652) .

  • BAG, 27.03.2019 - 10 AZR 211/18

    Verfassungsmäßigkeit des SokaSiG2

    Noch am 22. Juni 2016 war der Senat von der Wirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärungen der Verfahrenstarifverträge in der Baubranche aus den Jahren 2006 und 2008 ausgegangen (BAG 22. Juni 2016 - 10 AZR 536/14 - Rn. 12) .
  • BAG, 14.07.2021 - 10 AZR 190/20

    Angestellte und Bauwirtschaft - Bauträgerbetrieb

    geführt und geleitet, außerhalb der stationären Betriebsstätte arbeitszeitlich überwiegend baugewerbliche Arbeiten ausführt (BAG 22. Juni 2016 - 10 AZR 536/14 - Rn. 15) .
  • BAG, 13.09.2023 - 10 AZR 270/22

    Beitragspflicht zur Zusatzversorgungskasse der Brot- und Backwarenindustrie -

    Der Regelungsgehalt von § 31 Abs. 1 SokaSiG2 lässt sich trotz der von der Beklagten beanstandeten Abweichungen zwischen dem ZVK-TV in der durchgeschriebenen Fassung vom 28. Mai 2009 - einerseits - und - andererseits - der Anlage 77 SokaSiG2 mit herkömmlichen Auslegungsmethoden ermitteln (vgl. BAG 22. Juni 2016 - 10 AZR 536/14 - Rn. 15) .
  • LAG Hessen, 02.03.2018 - 10 Sa 1248/17

    Das Aufstellen von Freiflächensolaranlagen fällt grundsätzlich unter § 1 Abs. 2

    Arbeitgeber mit Sitz im Ausland haben keine Möglichkeit, in einen Arbeitgeberverband in Deutschland einzutreten und so in den Genuss einer Ausnahme aus der AVE bzw. aus dem Anwendungsbereich des SokaSiG zu kommen (vgl. BAG 22. Juni 2016 - 10 AZR 536/14 - Rn. 34, NZA-RR 2016, 652) .
  • LAG Hessen, 27.09.2019 - 10 Sa 177/19
    Einer solchen Privilegierung bedarf es für Betriebe im Inland indes nicht, da diese, wie bereits ausgeführt, die Möglichkeit haben, Mitglied in einem Arbeitgeberverband zu werden und auf diesem Weg eine Beitragspflicht zum Sozialkassenverfahren im Baugewerbe zu vermeiden (zum Ganzen BAG 22. Juni 2016 - 10 AZR 536/14 - Rn. 34, NZA-RR 2016, 655; BAG 25. Januar 2005 - 9 AZR 44/04 - Rn. 68, NZA 2005, 1365) .
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht